Hi,
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Einfärben ist genauso Sachbeschädigung. Sonst wären Graffities ja auch legal ;)
Tja, man mag es nicht glauben, aber für Graffiti mußte ein Extra-Paragraph her (ist noch gar nicht solange her - falls er überhaupt schon gilt). Denn Farbe ist entfernbar, und wenn etwas wieder entfernbar/korrigierbar ist (selbst mit viel Mühe!), dann ist es keine Sachbeschädigung. ==:-o Ich dachte auch, ich höre nicht richtig. :)
Bekleben hinterlasst ebenfalls spuren und durch das Entfernen können schäden entstehen, die als Resultat der Beklebung dann eine Sachbeschädigung sind.
Leider nicht (s.o.).
Aber ob der Extra-Graffiti-Paragraph auch für kleine Farbkleckse gilt, weiß ich auch nicht. %-)
Gruß, Cybaer
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