hi,
Wenn nich Jemand fotografiert womöglich noch in meinem
eigenen Garten, das dann auch noch veröffentlicht, ist
das eine gesetzeswidrige Handlung. Da kannst du noch soviel dran
drehen und ziehen, es bleibt so!
Du pauschalisierst mal wieder.
Ich könnte bspw. jemandem die Erlaubnis gegeben haben, das Foto von mir im Garten zu veröffentlichen ... wo wäre jetzt die "gesetzeswidrige Handlung" ...?
Es gibt Sachen, da braucht man Meinungen und Fachwissen um sich ein Urteil zu bilden.
Lustig :-)
Kauf doch einfach noch ein paar Wegwerf-Waschmaschinen - vielleicht entspannt dich das ein bisschen ...
gruß,
wahsaga
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