Hi,
Wenn nich Jemand fotografiert womöglich noch in meinem
eigenen Garten, das dann auch noch veröffentlicht, ist
das eine gesetzeswidrige Handlung. Da kannst du noch soviel dran
drehen und ziehen, es bleibt so!Du pauschalisierst mal wieder.
Ich könnte bspw. jemandem die Erlaubnis gegeben haben, das Foto von mir im Garten zu veröffentlichen ... wo wäre jetzt die "gesetzeswidrige Handlung" ...?
...und du meckerst mal wieder um des "Meckerns willen".
Der ganze Thread betrifft eben genau die Sachlage "Ohne Erlaubnis".
Sonst wäre Thema das ja auch gar kein Problem.
Pia