Eine Rechnung mit einer elektronischen Signatur zu versehen macht doch eigentlich nur dann Sinn, wenn der Rechnungsempfänger diese zur Vorsteuer geltend machen will (was bei Privatpersonen nicht zutrifft). Somit solltest Du dir vielleicht sogar überlegen (bzw. in Erfahrung bringen), ob Du die elektronische Signatur tatsächlich brauchst.
Und sollte die elektronische Signatur doch benötigt werden, dann noch ein wichtiger Hinweis: Die aktuelle Schlüssellänge von 1024bit läuft noch in diesem Jahr aus. Somit bitte darauf achten, dass sowohl der Kartenanbieter als auch die ausgewählte Software bereits die kommende Schlüsselänge von 2048bit unterstützen.
Ciao und viel Spass beim Signieren (das Verifizieren nicht vergessen)
Björn