Obligatorischer Hinweis: Meine Laienmeinung basiert auf fundiertem Halbwissen.
Nach der Anmeldung eines Newsletters wird eine Mail verschickt (an eingetragene Mail), die darauf hinweist, dass erst nach der Aktivierung per Link (in Mail enthalten) eine Zustellung erfolgt. Wurde der Newsletter nicht bestellt muss keine aktion erfolgen, um sich wieder auszutragen. Geht sowas rechtlich in ordnung?
Double-Opt-In ist zulässig und ein gutes Stichwort für weitere Recherche.
Nächste Frage: Ein Abonnent meldet den Newsletter ab, weil er ihn nicht mehr beziehen möchte. Muss ich diesen Kunden aus der DB komplett löschen oder darf ich eine Flag mit "abbestellt" schicken, die beim Newsletterversand dann berüpcksichtig wird.
Ich würde eine Option anbieten, die es Empfängern erlaubt, Adressen endgültig zu sperren, sodass selbst eine Anmeldung durch sie selbst nicht mehr möglich ist. Selbstverständlich musst du solche Adressen irgendwo speichern. Löschen musst du gar nichts, aber bei einer entsprechenden Anfrage bekanntgeben, welche Daten du gespeichert hat.
Roland