Moin!
Gute Idee :-), aber der Besitz des Inhaltes ist weiterhin illegal.
Was bei mir spontan die Frage aufkeimen läßt, ob ich als Normalbürger ohne Drogenerfahrung überhaupt in der Lage sein muß, Drogen in einem Koffer als solche zu erkennen.
Wahrscheinlich schon, schließlich ist ausgerechnet der Konsum nicht verboten ;-)
Es wird ja wohl kaum ein Drogenkoffer mit gelb-schwarzen Warnaufklebern à la CLASS 1 LASER PRODUCT ("Achtung! Kokain! Besitz verstößt gegen Betäubungsmittel-Gesetz!") sein.
Haha, das wäre mal eine gute Idee für eine Krimiparodie.
Ich würde also (nach allgemeiner TV-Krimi-Erfahrung) einen Koffer voller stramm gefüllter Tüten mit weißem Pulver oder grünlichen getrockneten Pflanzenteilen in meiner Wohnung finden. Gut, es wird wohl kaum Tante Ernas Zuckervorrat oder Kräutersammlung sein.
Sieht das in den Krimis nicht eher nach Mehl oder Backpulver aus? Naja, und was die moderne Teekultur so an Sorten hervorgebracht hat …
Aber muß ich das als illegale Drogen identifizieren können?
Das ist eine gute Frage, wenn ich mal wieder ein paar Jurastudenten treffe. Aber angesichts der Tatsache, dass das Zeug verboten ist und Otto Normal deshalb damit normalerweise keinen Kontakt hat, wird man da wohl gnädig sein. Außerdem: In meinem konstruierten Fall bringe ich den Koffer ja zur Polizei. Wer wäre denn so dämlich, wenn er wüsste, was da drin ist?
Schönes Wochenende,
Robert