moin,
So, zum Thema, was ist lustig daran Fahndung und Entertainment zu mischen?
Experten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesinnenministeriums prüfen derzeit, ob die Polizei Web-2.0-Plattformen wie YouTube und Myspace nutzen darf, um Fahndungsaufrufe, Fotos von gesuchten Personen oder Aufnahmen von Überwachungskameras im Internet zugänglich zu machen. [heise.de, 17.03.2007]
Experten? Ich habe selten so gelacht ;-)
Fahndungsaufrufe inmitten von Amateuren gedrehten Porno-Videos... *LOL*
Es werde auch geprüft, ob eine Änderung der Strafprozessordnung nötig sei, um die Fahndung per Web 2.0 zu ermöglichen.
Vielleicht wird bei dieser Gelegenheit auch einmal definiert, was unter Web 2.0 zu verstehen ist. Obwohl, in der Strafprozessordnung - ein Link zu Wikipedia reicht vielleicht auch ;-)