<yoeto>
Hallo anderer,
prinzipiell ist der Vermieter vollkommen frei in der Wahl, wem er seine Wohnung vermietet. Er muss sich nicht für eine Ablehnung rechtfertigen. Ich kenne ähnliche Geschichten wie deine von einem Blechbläser, der eine Wohnung gesucht hat.
Denk aber daran: Im deutschen Mietrecht gibt es für Vermieter nur sehr schwache Möglichkeiten, unliebsame Mieter loszuwerden. Ein Mieter mit einem guten Anwalt kann mit etwas Trickserei fast alle Möglichkeiten aushebeln. Kinder gelten hierbei als besonderes Risiko: Eine Wohnung, in der Kinder leben, kann nicht so leicht (zwangs)geräumt werden.
Daher sind Vermieter besonders darauf angewiesen, eine gründliche Vorauswahl zu treffen. Du kannst es dem Vermieter leichter machen, wenn du dem "Nachteil" Kinder andere Vorteile gegenüber stellen kannst, wie ein sicheres Einkommen, Interesse an längerfristiger Miete, eine ordentliche Schufa-Selbstauskunft und so weiter.
Klingt sarkastisch - aber so ist das Leben nun mal...
</yoeto>
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