frankx: automatisiertes Datenauslesen und wiederveröffentlichen

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Hellihello Tom,

Danke für die Antwort. Eine ganze Liste einfach zu klauen, ja, da hat es schon Urteile gegeben. Und das unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht.

Eine Möglichkeit für den Selbstschutz ist dann u.U. eben Besonderheiten einzubauen (Tippfehler o.ä.). Aber frickelig bleibt das trotzdem.

Wer aber den Aufbau einer Datenzusammenstellung überlegt, scheint mir durchaus auch maschinell Abgleiche durchführen zu können. Es macht ja auch wenig Sinn, wenn ich eine Datenbank mit sagen wir 700 Einträgen aufgebaut habe und eine finde mit 200, dass das nur per Hand erlaubt wäre, zu überprüfen, ob in der einen Einträge sind, die es in der anderen nicht gibt. Und dann nur per Hand in Google suchen zu dürfen, ob der Treffer eine Homepage hat und wenn ja wie die heißt. Ich rede hier nicht von speziell recherchierten Kontakten, wie diese eine baby-seite und der darauffolgende Klon.

Je mehr die Daten Allgemeingut sind (Top10-Listen, Adressdaten o.ä.) desto geringer scheint auch der Anspruch auf Linklistenschutz, was ja auch gerecht scheint. Und umgekehrt eben auch bedeutet, dass man damit leben muss, dass "jemand" sich bedienen könnte.

Dank und Gruß,

frankx