Hi,
Heißt das, dass das automatisierte Auslesen von Adressdaten korrekt wäre, egal, ob ich das per OCR aus dem Telefonbuch tue oder per PHP aus das-örtliche?
Nein, das heißt es *ausdrücklich nicht*. In dem Urteil ist von einer "Chart-Liste" die Rede. Das Urteil gilt also für den behandelten Umstand. Für Telefonbuchdaten gibt es entsprechende Urteile, wo der Rechtsverletzer ziemlich, ähm, "Pech" hatte. >8->
Gruß, Cybaer
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