frankx: automatisiertes Datenauslesen und wiederveröffentlichen

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Hellihello Cybaer,

dank für die Antwort.

Nein, das heißt es *ausdrücklich nicht*. In dem Urteil ist von einer "Chart-Liste" die Rede.

"wie Adressdaten" las ich da auch.

Das Urteil gilt also für den behandelten Umstand. Für Telefonbuchdaten gibt es entsprechende Urteile, wo der Rechtsverletzer ziemlich, ähm, "Pech" hatte. >8->

Hast Du da einen Link?

Dank und Gruß,

frankx