[...]
(Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.
Das haben die auch. Aber wir hatten einfach die älteren Rechte.
Ah, hier kommen die Details der Anfrage... :-)
Und die Abmahnung muß ja auch irgendein Verhalten zur Grundlage haben.
Eben, dass der ehemals zweitrangige Anspruch nun zum erstrangigen wird.
Wie Du nun schilderst, liegt der Fall etwas komplexer und es gab - was mir bisher entgangen ist - im Vorwege ja offenbar schon juristische Diskussionen über diese Domain.
[...]
Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?
Hast Du 400 Euro für mich?
Nein... :-)
Du für mich...?
Da die Sachlage aber komplexer ist, wirst Du entweder Risiko fahren müssen oder einen kundigen Anwalt konsultieren.
Nebenbei: Du könntest auch direkt den anderen Kandidaten anfragen, ob dieser Interesse hätte, die Domain für einen Obolus zu übernehmen.
Und wenn Du jetzt sagst, mit dem liegt Ihr schon im Rechtsstreit... dann bitte (Iteration) "Konsultation eines Anwalts"... :-)
Nick
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