hallo Reiner,
Warum sollte dann das Ausüben des Beischlafes mit einem Nichtehepartner vertragsbruch sein, wenn Beischlaf gar nicht vertragsbestandteil ist?
Das ist der kirchliche Teil der Logik.
Höchst interessante und ebenso höchst konfliktträchtige Replik. Liest man deinen kurzen Antwortsatz wörtlich, so ergibt sich als erste Schlußfolgerung, daß "Ausüben des Beischlafes mit einem Nichtehepartner" eben "nicht vertragsbestandteil" sei und die "Kirche" das auch so anktioniert habe.
Aus solchen Gründen, daß "windige Anwälte" auf undefinierten Vertragsbestandteilen herumhacken könnten, hat die "Kirche" bereits vor vielen Jahrhunderten (weit vor der Reformation) deutlich zu machen versucht, daß es in einer Ehe zwar vertragliche Regelungen (soweit es das Geldverdienen angeht) geben darf, der Zweck einer Ehe aber (wie Sven bereits sinngeäß angemerkt hat) darin besteht, Kinder zu zeugen - und zwar mindestens zwei; dieser Zweck steht außerhalb jeder Juristifiziererei. Und da das Inhalt des "vor Gott geschlossenen Bundes" ist, ist er nicht jusitiziabel, jedenfalls nicht vor irdischen Gerichten.
Anders sieht es aus, wenn eine Frau noch gar keine Kinder hat oder in einer Ehe bereits mehr als zwei Kinder vorhanden sind.
Moderne Biologie und Verhaltensforschung geht im übrigen davon aus, daß der Mensch ursprünglich nicht monogam sei, sondern sich ungefähr so verhalten dürfte (wenn er nicht durch ein paar Jahrhunderte Kulturgeschichte inzwischen ziemlich "eingeengt" wäre), wie es die Bonobos tun. Also: unbedingte Treue zum "Partner" in allen lebenswichtigen Fragen mit Ausnahme des Sexualverhaltens. Jede/r darf mit jedem/jeder "rummachen", aber wehe, es wird der Partnerin/dem Partner irgendwas Böses angetan.
Grüße aus Berlin
Christoph S.