Moin!
Beispiel: Du machst einen Vertrag mit einem Freund über ein Darlehn,
er will aber nicht zurückzahlen und sollte dann auch nicht bestraft werden deiner Meinung, richtig so weit?
In solch einem Fall steht dir der Zivilrechtsweg offen, du kannst auf Rückzahlung des Darlehns klagen, und im Erfolgsfall dein Darlehn auch zurückpfänden lassen - sofern pfändbares Gut vorhanden ist. Andernfalls gehst du erstmal leer aus.
Nur bei böswilliger Betrugsabsicht wird auch ein Strafrechtsverfahren zu einer _Bestrafung_ führen.
Denke nicht,
aber im Fall eine Ehebversprechens ist schlimmeres egal?
Welchen Sinn hat dann noch ein Eheversprechen?
Deine Argumentation geht von vollkommen falschen Voraussetzungen aus. "Bestrafung" gibts im Strafverfahren. Verträge sind aber immer Zivilrecht.
Ergo: Keine Bestrafung für Vertragsnichterfüllung bzw. Vertragsbruch.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."