Hallo wahsaga,
Dass der Arbeitgeber dann zwar auch die Zeit für Sichtung der Bewerbung und Bewerbungsgespräch opfern muss, dürfte zwar in einem, nennen wir es mal "Lindig'schen" Weltbild als "die gerechte Strafe" gelten - hilft aber auch keiner von beiden Seiten wirklich weiter.
Einem Arbeitgeber, der schon in der Ausschreibung eine solche Diskriminierungsabsicht aufgrund des Alters herumposaunt, dem hilft es auch nicht, wenn er die Nichtvergabe der Stelle an den "zu alten" Bewerber nachträglich anders begrndet, der muss dann halt jedem einzelnen Abgelehnten, der mit der Ausschreibung ein wahrlich stichhaltiges Indiz für seine persönliche Diskriminierung vorweisen kann, bis zu drei Bruttomonatsgehälter an Schadenersatz auszahlen und das ist auch gut und gerecht so!
Gruß Gernot
super me