Moin!
Und abgesehen von den vielen Auflagen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine Probezeit zu vereinbaren, innerhalb derer der Arbeitsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen innerhalb sehr kurzer Frist gekündigt werden darf.
Ja, aber was ist danach? Dann muss ich Kündigungsfrist beachten, usw. - selbst, wenn der Arbeitnehmer sich auf einmal anders als in der Probezeit verhält.
Auch die Probezeit hat Kündigungsfristen! Nämlich zwei Wochen. Noch weniger Kündigungsfrist ist nicht erlaubt, wobei man sich die Frage stellen kann, ob es einem die Sache wert ist, dagegen zu klagen.
Und auch die sonst normale Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende (mit Pech also insgesamt 5,99 Wochen). Längere Fristen gibt's dann bei längerem bestehen des Arbeitsverhältnisses. Ab zwei Jahren Arbeitsverhältnis ist es ein Monat zum Monatsende.
Das sind in meinen Augen keine unannehmbaren Bedingungen für Arbeitgeber.
Gejammert wird über Kündigungsfristen trotzdem - vor allem, weil gewerkschaftliche Tarifverträge bessere Konditionen vorsehen.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."