Sven Rautenberg: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

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Moin!

Nein, das ist identisch zum Kopieren des Spiels auf den eigenen Server. Man macht sich die Leistung Dritter zueigen, die fremde Leistung wird ja nahtlos in die eigene Seite integriert. Aus Urhebersicht ist so ein Vorgehen ohne Erlaubnis verboten.

Ich (und die Wikipedia) sehe das anders*.

Au weia, typischer Fall von WP-Gläubigkeit.

Die Darstellung des Artikels wird in der zugehörigen Diskussionsseite durchaus nicht unwidersprochen gelassen. Außerdem kriegt man das Gefühl, dass sich hier nicht die allerbesten Juristen als Autoren betätigt haben, sondern die Beiträge eher auf dem Level von "Script-Proggern" liegt.

In jedem Fall ist es aber so, dass man sowas nicht machen sollte.

Das Risiko, die nahtlose Einbindung von fremden Grafiken oder Flash-Animationen in die eigene Site per <img> oder <object> als Urheberrechtsverletzung angekreidet zu kriegen, liegt durchaus meßbar über Null.

*) Natürlich ist das abhängig davon, wie man sich zu dem eingebundenen Objekt verhält. Wenn man behauptet (oder den Anschein erweckt), man hätte es selbst erstellst, hast du vermutlich Recht, meiner Meinung nach sollte aber zumindest eine Nennung der originalen Internet-Adresse/des Urhebers ausreichen keine rechtlichen Probleme zu kriegen.

Natürlich gibt es das Zitatrecht. Das setzt allerdings voraus, dass sich die einbindende Seite in irgendeiner eigenständigen Form mit dem zitierten Objekt auseinandersetzt. Zudem sind Vollzitate immer problematischer, als wenn man nur Ausschnitte verwendet. Sowas dürfte aber bei Flash-Animationen schwierig realisierbar sein.

- Sven Rautenberg

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