Horst: Vorratsdatenspeicherung

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Hallo!

Es gab ja neulich dieses Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von einem Amtsgericht aus Berlin. Was mir dabei aber immer noch nicht klar ist:

1.) Darf ich nun als Betreiber einer kommerziellen Site die komplette IP mitprotokollorien oder nicht? Oder war dieses Urteil nur auf eine Bundesbehörder gemünzt?

Du darfts, Aber bedenke als Webmaster:

Solange die Amtsgenossen behaupten, dass eine IP-Adresse einen persönlichen Bezug zum Besucher darstellt, würdest Du de Facto persönliche Daten Deiner Besucher speichern, worauf Du Deine Besucher explizit hinweisen müsstest (im Impressum o.ä.).

2.) Ich brauche die IP eigentlich nur für die Web-Statistiken.

Wozu das denn!? Überleg mal ehrlich: Was sagt Dir die IP-Adresse?

Wenn ich nun die IP "abschneide", nehme ich mir aber zugleich die Möglichkeit einer Strafverfolgung im Falle eines Angriffs auf unsere Server...wie geht Ihr vor, das würde mich interessieren.

Wie: Abschneiden? Wie meinst Du das?

Viele Grüße,
Hotte