Moin!
Es gab ja neulich dieses Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von einem Amtsgericht aus Berlin. Was mir dabei aber immer noch nicht klar ist:
1.) Darf ich nun als Betreiber einer kommerziellen Site die komplette IP mitprotokollorien oder nicht? Oder war dieses Urteil nur auf eine Bundesbehörder gemünzt?
Bist du Beklagter in dem Prozess gewesen? Hat dich das Gericht zu einem Verhalten oder Unterlassen verurteilt?
2.) Ich brauche die IP eigentlich nur für die Web-Statistiken. Wenn ich nun die IP "abschneide", nehme ich mir aber zugleich die Möglichkeit einer Strafverfolgung im Falle eines Angriffs auf unsere Server...wie geht Ihr vor, das würde mich interessieren.
Denk mal realistisch drüber nach.
Erstens: Wenn so ein Angriff erfolgreich ist, dann ist sofort ein Schaden entstanden, indem die vom Angreifer erwünschten Auswirkungen wirksam werden. Mit Pech ist der ganze Server übernommen worden, so dass auf Logfileinhalte sowieso kein Verlaß mehr ist.
Zweitens: Nicht alle Angriffe auf Server führen zu Logeinträgen des Webservers. Und wenn tatsächlich Angriffe vermutet werden, kann man das Logging ja immer noch entsprechend anpassen.
Drittens: Wie erfolgreich wird deine Strafverfolgung wohl sein, wenn die IP aus China kommt? Oder aus sonst irgendeinem Land, das nicht dein Heimatland ist (der Grenzübertritt Deutschland/Österreich dürfte für den Effekt schon reichen). Stellst du Strafanzeige in Deutschland, muß das im Rahmen der Amtshilfe weitergeleitet werden nach Österreich, das dauert, und mutmaßlich mangelt es an Engagement, insbesondere wenn kein wirklicher Schaden angerichtet wurde.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."