Hallo,
Verträge sollte man immer (zur heutigen Zeit) vollschriftlich kündigen und die Kündigung quittieren lassen.
Die Quittung für das Eintreffen der Vertragskündigung beim Vertragspartner (Zeitschriftenverlag oder -vertrieb) machst du mit einem Einschreiben mit Rückschein.
Kleiner Tipp: erwähne in dem Brief/Fax, dass du einen Zeugen für die Übersendung hast.
Ob du deinen Kumpel oder die Maitresse deines Chefs zusätzlich unterschreiben lässt, halte ich für absolut nullwertig. Die Post sollte in diesem Fall ausreichend sicher als Zeuge sein.
Dass sich ein Abonnement automatisch verlängert oder auch nicht steht in den AGBs des Vertreibers oder in den Abonnementbestimmungen explizit drin. Ein solcher Passus ist imho rechtens und in keiner Weise unsittliches Geschäftsgebahren. Wenn nix zu dem Thema in den Vertragsunterlagen drinsteht hingegen, dann darfst du durchaus dagegen ankämpfen.
Das Interesse des Zeitschriftenvertriebs/verlags ist es, nicht dauernd Kündigungen bearbeiten zu müssen. Von daher ist es auch mit Kulanz und Höflichkeit und Entgegenkommen nicht besonders weit her.
Ciao, Frank