Hallo Rafael,
Klassische Musik, deren Urheberrecht abgelaufen ist, lässt sich legal und kostenlos aus jeder Tauschbörse beziehen.
Jain. Im Prinzip ist das soweit richtig, aber da bei einer Aufnahme nicht nur der Komponist, sondern auch die beteiligten Musiker das Urheberrecht haben, dürften fast alle Aufnahmen, auch klassischer Musik, noch urheberrechtlich geschützt sein.
Da die Tonaufnahmetechnik noch vergleichsweise jung ist, wird es in den wenigsten Fällen so sein, dass alle Beteiligten länger als 70 Jahre verstorben sind.
Schöne grüße,
Johannes