Hi,
Allerdings, wer braucht dann noch eine Ehe? Ein Ehe-aehnliches Verhaeltnis reicht doch...
Die steuerlichen Vergünstigungen gibts doch nur für verheiratete Paare.
Ehegattenunterhalt, Rechtsanwaltskosten, usw. zahlt man auch nur, wenn man verheiratet war.
Bestimmte Einnahmen erhält man auch nur, wenn man nicht verheiratet ist.
;-)
Viele Grüße
Jörg