Hallo,
Die steuerlichen Vergünstigungen gibts doch nur für verheiratete Paare.
Ehegattenunterhalt, Rechtsanwaltskosten, usw. zahlt man auch nur, wenn man verheiratet war.
Bestimmte Einnahmen erhält man auch nur, wenn man nicht verheiratet ist.
Nö. Bestimmte Kosten erhält man u.U. auch, obwohl man nicht erheiratet ist.
Unverheiratete Paare werden klar benachteiligt, denn Pflichten werden ihnen
schon abverlangt; vmtl. verfassungswidrig ausser wenn die Förderung der Ehe
auch solche Ungerechtigkeiten erlauben soll.
Grüsse
Cyx23