Matze: Neues über Vorratsdatenspeicherung

Hallo,

ich habe grad diese
http://www.tagesspiegel.de/exklusiv/BKA;art904,2390635

und diese Seite entdeckt
http://netzpolitik.org/2007/bka-fahndet-mit-honeypots/

Ich dachte es ist vielleicht ganz interessant und aktuell, da erst heut veröffnetlicht.

Grüße, Matze

  1. Ich gehe mal davon aus, daß jede Gruppierung, Vereinigung oder Partei, die gleiches praktizieren würde, vom BKA / Innenministerium als höchst verdächtig und gefährlich eingestuft würde.
    Mal sehen wer mich nächste Woche alles besucht ...

    1. Hallo,

      und dann noch dieser Link zu dieser Tagesspiegel-Seite:
      http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/BKA;art122,2390884

      Demnach, Zitat:
      "Ursprünglich hatte das BKA die Identität von 417 Personen feststellen wollen. Dabei handelte es sich nicht um Tatverdächtigte, sondern offenbar um alle Personen, die sich zwischen dem 28. März und dem 18. April diesen Jahres auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes über die „Militante Gruppe“ informieren wollten."

      So, jetzt ists aber auch gut für heute.

      n8, Matze

  2. Hi,

    viel schlimmer als das BKA, welche hier wohl nur ein paar Hundert Leute in einer Honeypott laufen läßt, finde ich es, daß die AG Vorratsdatenspeicherung nun alle Betreiber von Webseiten kriminalisiert, nur weil diese wissen wollen, wer sie besuchte.
    http://www.golem.de/0710/55076.html

    Das BKA und der Staat zerstören definitiv nicht das was wir als Web kennen.
    Dazu sind die technisch nicht weit genug.

    Das Zugrunde-richten von Menschen wegen vermeintlichen Rechtsmissbrauch ist da viel schlimmer.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Moin,

      viel schlimmer als das BKA, welche hier wohl nur ein paar Hundert Leute in einer Honeypott laufen läßt, finde ich es, daß die AG Vorratsdatenspeicherung nun alle Betreiber von Webseiten kriminalisiert, nur weil diese wissen wollen, wer sie besuchte.

      Nun, ich würde zwar wegen der Speicherung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles auch nicht auf die Barikaden gehen - bis zu einem gewissen Maß gehört die Prokollierung ja sogar notwendigerweise dazu, um einen Dienst überhaupt sinnvoll anbieten zu können.

      Aber auf der anderen Seite: Es ist IMO unbedingt erforderlich, dass die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht wird, dass Vorratsdatenspeicherung nicht etwas ist, was "irgendwann, in ferner Zukunft irgendwo in Einzelfällen bei konkreten Verdachtsmomenten passieren könnte", sondern bereits konkret hier und jetzt bei jedem von uns stattfindet, teils legal, teils illegal, und niemand (oder nur sehr wenige) stören sich daran oder denkt über die Konsequenzen nach - insofern ist so ein Gerichtsurteil gar nicht mal so schlecht, auch wenn es die breite Masse vermutlich wieder nicht interessiert, wer weiß denn schon was "IP-Adressen" und "Log-Files" sind.

      Das BKA und der Staat zerstören definitiv nicht das was wir als Web kennen.
      Dazu sind die technisch nicht weit genug.

      Da wär ich mir nicht so sicher. Das BKA muss auch fähige ITler haben, so dumm wie sich das BKA z. Teil gegenüber Kritikern äußert, können die alle zusammen gar nicht sein. Meine Befürchtung ist eher, dass man bei allem, was man an die Öffentlichkeit gibt, bewußt den Anschein erweckt, nicht so ganz State of the art zu sein, um sich Optionen bei der Strafverfolgung offen zu halten.

      Grüße,
      Jörg

      1. Hi,

        Aber auf der anderen Seite: Es ist IMO unbedingt erforderlich, dass die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht wird, dass Vorratsdatenspeicherung nicht etwas ist, was "irgendwann, in ferner Zukunft irgendwo in Einzelfällen bei konkreten Verdachtsmomenten passieren könnte", sondern bereits konkret

        Ja, alles hört sich gut an auf den ersten Blick.
        Aber dies wäre nicht die erste Initiative, die gutes meint, aber dann durch Anwälte in ihrer Mitte zugrunde gerichtet wird.
        Die gute Seite steht im Krieg mit dem Staat und schreibt:
        "Ich fordere alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder
        auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum
        Jahresende abzustellen. Andernfalls müssen weitere Gerichtsverfahren
        eingeleitet werden."

        Aber in seinen Blog schreibt er auch:

        "Das gesetzliche Verbot der Speicherung von IP-Adressen gilt für alle
        in Deutschland ansässigen Anbieter von Internetdiensten (z.B.
        Suchmaschinen, Online-Shops, Nachrichtenportale, Foren, Blogs). "

        Also ist nicht nur der Staat das Ziel, sondern später auch Foren, Blogs und andere.

        Da wär ich mir nicht so sicher. Das BKA muss auch fähige ITler haben, ..

        Das BKA in Bayern hatte bis vor einigen Monaten lediglich 3 Mitarbeiter, die sich um IT-Kriminalität kümmern...
        (Was kein Wunder ist, bei dem Gehalt im öffentlichen Dienst. Wer nachschauen will: Ein Diplom-Informatiker kommt nach dem Tarifvertrag in Stufe 13 des TV-L.)

        Expertisen etc holen die sich ggf. von Extern.

        Ciao,
          Wolfgang

        1. Hi Wolfgang,

          Aber in seinen Blog schreibt er auch:

          "Das gesetzliche Verbot der Speicherung von IP-Adressen gilt für alle
          in Deutschland ansässigen Anbieter von Internetdiensten (z.B.
          Suchmaschinen, Online-Shops, Nachrichtenportale, Foren, Blogs). "

          Also ist nicht nur der Staat das Ziel, sondern später auch Foren, Blogs und andere.

          Prinzipiell hätte ich auch dagegen erstmal nichts. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass Firmen oder der Staat meine Verbindungsdaten nicht speichern darf, und sich bestimmten Datenschutzauflagen beugen muss, ein privater Blogger z.b., welcher dummerweise vergessen hat, sein /var/log-Verezichnis nicht dem Apache zugänglich zu machen, aber unbehelligt bleibt, und dann möglicherweise durch Unkenntnis oder  Unachtsamkeit meine Daten der Welt preisgibt.

          Ich muss Dir aber insofern recht geben:
          Dieses Verbot ist ein genauso sinnfreier Schnellschuss wie diverse Gesetzte und Regelungen von der "Gegenseite", weil IMO zu wenig differenziert wird. Es ist für mich z.b. ein erheblicher Unterschied, ob die Daten nur zu administrativen Zwecken (anonyme Statistiken, Analyse/Begrenzung von Last, "Ban" von unerwünschten Adressen etc., Reaktion im Fehlerfall usw.) genutzt werden, oder ob damit personalisierte Nutzungsprofile erstellt werden, die dann ggf. an Dritte weitergegeben werden.
          Auch macht es einen Unterschied, ob ich bei der Nutzung eines Dienstes über die Speicherung meiner Daten aufgeklärt werde (so wie ich z.b. in diesem Forum über die Konsequenzen beim Verfassen dieses Beitrags informiert werde) oder nicht.

          Darüber hinaus verwschwimmt durch das vielgepriesene "Web 2.0" die Grenze zwischen Dienst-Anbieter und User immer mehr, und die Frage ob ein "Dienst-Anbieter" tatsächlich immer Einfluss darauf hat, was gespeichert wird, und was nicht (wie von Dir ja im Blog bereits erwähnt mit dem Beispiel eines Kunden bei einem amerikanischen Hoster), wird immer schwieriger zu beantworten sein.

          Daher muss ich Dir, was die Sorge um eine neue abmahnwelle angeht, recht geben:

          Es ist ein Urteil, welches zwar die Wichtigkeit von Datenschutz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringt, aber leider in Hinblick auf Abmahnpotential ziemlich nach hinten los gehen kann :(

          Viele Grüße nach erlangen
          Jörg