Hallo,
grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst. Der große Unterschied liegt hier darin ob du den Code eben verkaufst oder Verschenkst.
Dem Schenker wird man nicht noch Gewährleistung etc auferlegen. Dem verkäufer schon.
Ich kann dir das jetzt nicht 100% bestätigen, leite es aber aus dem Gewährleistungsrecht ab.
Hier besteht grundsätzlich bei einem unentgeldlichen Vertrag keine Gewährleistung, bei entgeldlichen schon. Klingt ja auch logisch. Der Schenker ist so nett und gibt etwas gratis her - dann soll er nicht auch noch Haften dass es super funktioniert. Haftung für grobe Fehler wird er meines Ermessens aber nie ausschließen können.
(Ich kann ja auch keinem ein Fahrad schenken von dem ich weis, dass es gleich auseinanderfallen wird und der andere sich verletzen kann und dann ohne HAftung davonkommen)
Zu deinem Problem.
Ich weis nicht wie groß das Programm ist aber versuch doch mal an zufällig gewählten stellen einen Skriptteil (keine Funktion) einzubauen, die dir mitteilt unter welcher Domain das Skript läuft. Wenn es von einer "nicht-käufer-Domain" aufgerufen wird werden alle Zugriffe geloggt. So weist du, wenn ein unberechtigter deinen Code ausführt.
Eine kleine Abwandlung, v.a. für kleinere Skripte, wäre, dass du eine lebenswichtige Funkteion des Skriptes auf deinen Server auslagerst und dort gleichzeitig das LoggingSkript einebttest. Jetzt funktioniert deine Software dann nicht mehr, wenn der Nutzer versucht deine Sicherungsmechanismen außer Kraft zu setzten.
Beachte hierbei, dass du diese Art der Überwachung ankündigst, da du sonst evtl gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
gruß
Alex