Hallo.
grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst.
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit.
Stimmt, dennoch hat Alex meines Wissens recht. Du kannst die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht ausschließen.
Das stimmt nach § 276 BGB auch. Mir ging es aber in erster Linie darum, dass die Haftung keine Frage von kostenlos oder kostenpflichtig und quelloffen oder Black Box ist. Viel eher ist hier entscheidend, wo die Parteien ihren Sitz haben, welchen kaufmännischen Status der Lizenznehmer hat, und natürlich letztlich ob er die Regelung akzeptiert.
MfG, at