Alex: Schützen von PHP Code (Lizenz, ...)

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Wenn ein Verbraucher ins Spiel kommt kann man schon mal den vollen HAftungsausschluss nicht nur in den AGB machen. Ich denke aber auch, dass bei jeder anderen Konstelation (Kaufmann, regel Akzeptieren, etc.) überprüft werden muss ob ein Haftungsausschluss nicht sittenwiedrig ist (bei Sicherheitsrelevanter Software, bei der mit extrem hoher Sicherheit geworben wird wäre die mE sittenwiedrig)

(Es kann zB auch die Gewährleistung nicht ganz ausgeschlossen werden wenn ein neu hergestelltes Gut verkauft wird. Das gilt auch, wenn der Verkäufer Verbraucher ist...Ich weis nicht 100%ig ob das in Deutschland auch so ist. In österreich ist es zumindest so. Erklärung: Vertrag wäre Sittenwiedrig)

mfg
Alex