at: Schützen von PHP Code (Lizenz, ...)

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Hallo.

Wenn ein Verbraucher ins Spiel kommt kann man schon mal den vollen HAftungsausschluss nicht nur in den AGB machen.

Von AGB war bisher auch gar nicht die Rede. Dort wäre eine entsprechende Klausel gegebenfalls überraschend und die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligend, sofern der Kunde Verbraucherschutzrechte für sich geltend machen kann. Als Kaufmann dürfte ihm dies schwerfallen.

Ich denke aber auch, dass bei jeder anderen Konstelation (Kaufmann, regel Akzeptieren, etc.) überprüft werden muss ob ein Haftungsausschluss nicht sittenwiedrig ist (bei Sicherheitsrelevanter Software, bei der mit extrem hoher Sicherheit geworben wird wäre die mE sittenwiedrig)

Nach deutschem Recht wahrscheinlich nicht, sofern nicht die Formulierung un- oder missverständlich ist oder eine Zwangslage ausgenutzt wird. Es gibt sicher noch andere Kriterien, aber mir fällt keines ein, das hier greifen könnte.

(Es kann zB auch die Gewährleistung nicht ganz ausgeschlossen werden wenn ein neu hergestelltes Gut verkauft wird. Das gilt auch, wenn der Verkäufer Verbraucher ist...Ich weis nicht 100%ig ob das in Deutschland auch so ist. In österreich ist es zumindest so. Erklärung: Vertrag wäre Sittenwiedrig)

Sittenwidrigkeit ist im österrechischen Recht aber anders definiert und wird folglich anders behandelt. Grundsätzlich dürfte sich die Rechtslage aber sehr ähnlich sein, da die Gesetze beider Staaten konform zu den Vorgaben der EU zum Verbrauherschutz sein dürften.
MfG, at