Ich werde mal Antworten, Sven hat ja eh zur gleichen Zeit das gleiche geschrieben wie ich...;)
Klar können sich zwei Selbstständige zusammenschließen um einem gemeinsamen Ziel entgegenzustreben.
Ob sie es wollen/wissen oder nicht, sie gründen dabei, egal ob schrifltich oder mündlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR, oder auch BGB-Gesellschaft).
Hier gilt, dass beide Gesellschafter mit Vor und Zunamen (beides ausgeschrieben) im Geschäftsverkehr auftreten müssen.
Also im Impressum auf Briefen (WICHTIG: auch Mails) und Rechnungen steht dann. Heinrich Hinz & Karl Kunz GBR + eventueller Fantasiename. (In dem Logo darf der Fantasiename allein stehen)
Die beiden sollten aber beachten, dass sie solidarisch Haften. Es kann also Hinz etwas "verbocken" und der Geschädigte kann aber dann von Kunz den ganzen Betrag einklagen, wenn er meint, dieser wäre liquider als Hinz.
Zur dem "& Co/Partner"
Früher durften sich GMBHs und so noch so nennen. Seit ein paar jahren gibt es aber die "Partnerschaftsgesellschaft", bei der sich Freiberufler zusammenschließen können (also Anwälte und so). Deshalb dürfen Neugründer diesen Namenszusatz nicht mehr verwenden, weil er irreführend sein kann. (GMBHs die seit jeher schon den & PArtner Namen haben, dürfen diesen weiterführen.)
Gruß
Alex