Hallo
Gehe ich recht in der Annahme, dass "Schreibvorgang" hier den Aufruf des Bearbeitungsformulars meint?
Wenn das stimmt, muss der Zeitpunkt des Aufrufs zwischengespeichert werden.
Der Bearbeitungszeitraum muss noch in den maximal zulässigen passen.
Nein, Schreibvorgang kennzeichnet den Post-Request vom Client zum Server, mit der Bitte an den Server, die geänderten Daten wegzuschreiben.
Du willst bei jeder Änderung einen neuen Zeitpunkt eintragen? Ist das nicht (gerade bei der hiesigen Fragestellung) oversized? Eigentlich sollte doch der Vergleich mit dem Eintragszeitpunkt+Editierfrist(+eventueller Galgenfrist bei Aufruf der Bearbeitungsfunktion innerhalb von Eintragszeitpunkt+Editierfrist) reichen.
Tschö, Auge