Hi there,
Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.
So etwas versteht sich doch irgendwie von selbst, oder?
Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.
Das ist etwas anderes. Ich kenn Deinen Vertrag resp. Lastenheft ja nicht, aber normalerweise geht den Webdesigner/Programmierer der Inhalt der Seite überhaupt nichts an. Ich seh den Webworker da einfach wie einen Buchdrucker, von dem verlangt auch niemanden, daß er sich aktiv in den Inhalt eines Buches einbringt oder gar Übersetzungen durchführt.
Was haltet ihr davon? Soll ich auf die Zahlung der bisher geleisteten Arbeit bestehen bevor ich Änderungen vornehme?
Das kann man generell nicht beantworten und hängt stark vom Verhältnis und vom Vertrauen ab, das Du zu Deinem Kunden hast.
Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?
eine Rechnung stellen mit kurzem Zahlungsziel und abwarten.
Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
Darüber würd' ich nicht einmal nachdenken. Das wäre der Gipfelpunkt der Unproffessionalität. Selbstjustiz ist jeder Form abzulehnen. Davon hast Du nichts, damit setzt Du Dich nur ins Unrecht und machst Dich selbst angreifbar. Wenn Du Dich so sehr im Recht fühlst, daß Du das ernsthaft erwägst, erreichst Du mit einem Anwalt vermutlich mehr, und das auch noch im Rahmen bestehender Gesetze.
Ich weiß grad nicht, wie ich für ein veröffentlichtest Projekt überhaupt noch etwas verlangen kann.
Wie gesagt, Du stellst einfach eine Rechnung unter dem Titel: Zusätzliche Leistungen für bblablabla ...