Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.
Wurde nichts besonderes vereinbart, ist die Lizenz wohl zeitlich unlimitiert und Du würdest damit gegen diverse Gesetze verstoßen.
Lizenz setzt urheberrechtlichen Schutz voraus. Dass Grundlage zumeist ein Werk- oder Dienstvertrag ist und dass dieser in den meisten Fällen mit dem Nutzungsvertrag vereinigt wird, ändert nichts daran, dass es sich um *zwei* Verträge handelt. Es ist - soweit mir bekannt ist - in DE unzulässig, ein fertiges Werk zu beschädigen, weil der Auftraggeber es nicht bezahlt. Und wie ChrisB schon weiter unten schrieb, kann man ein geliefertes Werk nicht zerstören, nur weil es nicht entsprechend der eingeräumten Nutzungsrechte genutzt wird oder weil die vereinbarte Nutzungsgebühr nicht gezahlt wird.
Es wäre für den Kunden auch vollkommen überraschend und damit hätte er neben den strafrechlichen Aspekten auch jeden Schadenersatzanspruch an Dich.
Letzterer dürfte schwerer wiegen.
Das nicht Bezahlen ist nicht ungesetzlich, auch wenn es Dich verwundert.
Doch es ist ungesetzlich, denn es gehört zu den gesetzlich verankerten Pflichten, egal, ob Haupt- oder Nebenpflicht.
Wenn kein Eigentumsvorbehalt/Rechtsvorbehalt vereinbart wurde, liegen die erteilten Rechte aber trotzdem nicht mehr in deinem Einzugsbereich.
Den Satz verstehe ich falsch bis gar nicht.
Du könntest aber eine Lizenz vereinbaren, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie erlischt, wenn der Kunde in Verzug gerät. Dann könnte sich das Produkt auch selbsttätig "zerlegen", jedoch ohne weiteren Schaden anzurichten.
Du bringst Werkvertrags- und Urheberrecht durcheinander (s.o.).
Siechfred
Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.