Hi,
Ein Gericht dürfte im Telefonanschluss-Fall darauf eingehen, dass z.B. der Betreiber eines Onlineshops Zugang zum Internet braucht um die fälligen Rechnungen zu begleichen.
Wenn der Shop so miserabel laeuft, dass er seinen "Online-Zugang" zum Bezahlen von Rechnungen nicht mehr bezahlen kann - dann duerfte das wohl schon nah an der Grenze zum Fall fuer den Konkursverwalter sein.
MfG ChrisB
--
„This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
„This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“