Dieses Recht KANN ich gar nicht ausräumen, da die Werbung ja Bestandteil des gesendeten Dokuments ist.
doch, indem du dem vertrag nicht zustimmst - der anbieter hat seinen agb schon einseitig zugestimmt, er darf sie ohne deiner zustimmung nicht ändern (bzw er muss dich fristgerecht informieren) du darfst sie ebenfalls nicht einseitig ändern, ohne den anbieter zu informieren - wenn er nicht einverstanden ist, kann er deinen vertrag aufgrund von nichterfüllung kommentarlos als nichtig erklären
Und geschaltet wird sie ja auch. Erst EIN, dann wieder AUS. Da müsste schon eine Mindest- Anzeigedauer und Mindestgröße verabredet werden.
dass die werbung nicht sofort wieder ausgeblendet wird bzw werden, geht implizit daraus hervor bzw ist ein schlüssige tatsache - es wäre absurd, wenn dem nich so wäre
wenn du bei einem dienstleister eine dienstleistung in anspruch nimmst, musst duch auch explizit in allen punkten den agb zustimmen, du machst das schlüssig durch bestimmte handlungen
auch ein bäcker hat eine agb - dass du die brötchen bei ihm kaufst indem du ihm geld gibst, ist ein schlüssiges indiz dafür, dass du dem vertrag zustimmst