Hellihello
Eben. Wenn Du irgendetwas annimmst, teile dem Kunden diese Annahme mit. Ohne Anwalt zu sein, hätte ich in etwa das folgende geschrieben: "Mit Erstellen der Vorab-Rechnung sehe ich den Auftrag wie besprochen und im Vetrag vom 32. Februar 1851 geregelt als erteilt an, sofern sie nicht binnen sieben Tagen ab heute schriftlich oder telefonisch widersprechen."
Naja, unterläge die Firma dem Handelsrecht, dann wäre vielleicht sogar schon eine unwidersprochene Rechnung zu begleichen - vorausgesetzt der Eingang ließe sich beweisen.
Dank und Gruß,