n'Abend!
Wie Stonie richtig bemerkt hat, wird es zu einem Glücksspiel, sobald Geldeinsätze getätigt werden und Geld- oder geldwerte Gewinne nach dem Zufallsprinzip winken.
der juristische Begriff "Glücksspiel" ist IMHO ganz blöd gewählt. Denn ein Glücksspiel (ein Spiel, dessen Ausgang Glückssache ist) ist es doch auch schon ohne einen Einsatz.
Glücksspiele sind IMHO zu recht verboten bzw. mindestens genehmigungspflichtig. Der Staat hat ein Monopol auf Glücksspiele (Zahlenlotto, staatl. Spielbanken usw.). Wenn es nach mir ginge, würde man gar keine Genehmigungen für private Veranstalter geben, auch nicht für Vereine oder Firmen.
Wenn es nach mir ginge, hätte entweder niemand (also auch nicht der Staat) oder jeder die Genehmigung für solche Glücksspiele.
Denn eine Genehmigung zum Veranstalten eines Glücksspiels ist wie eine Lizenz zum Geld Drucken.
Eben drum. Dann also gleiches Recht für alle.
So long,
Martin
Alleine sind wir stark ...
gemeinsam sind wir unausstehlich!