Gerd H.: Gewinnspiele

Hallo,

ich bin mir ein wenig unsicher. Ich plane ein Handball Tippspiel nach folgenden Bedingungen:

  • Mitglied meiner Seite darf einen kostenlosen Tipp pro Spiel abgeben.
  • Zusätzlich ist ein Premiumtipp für sagen wir 50 Cent pro Spiel möglich um die Gewinnchancen zu erhöhen.

Am Ende denke ich an einen Geldgewinn, Sachgewinn oder Gewinn einer virtuellen Währung auf der Seite.

Hintergrund: Das Tippspiel soll in eine bestehende Community integriert werden. Es gibt Mitglieder im Alter von 14 bis 45 Jahren. Jetzt würde ich gerne wissen wie das mit dem Teilnahmealter für das Gewinnspiel aussieht. Muss ich mir da bei den 14 Jährigen Sorgen machen, generell und wegen dem Premiumtipp?

Sollte ich die Premium-Tippfunktion ab 18 Jahren gestatten bzw. die Volljährigkeit des Mitglieds per Checkbox bestätigen lassen?

Ich habe bereits recherchiert aber leider nichts brauchbares gefunden. Hat jemand Links oder Informationen für mich?

Grüße

Gerd

  1. Hallo Gerd,

    vorneweg: Ich bin keine Anwältin, von daher sage ich hier meine Meinung, die dir aber in keiner Weise den Gang zum Anwalt ersparen wird. Eine Rechtsberatung ist hier meiner Ansicht nach vonnöten.

    Zunächst mal finde ich die Einführung von http://www.gluecksspiel-und-recht.de/gewinnspiel-gluecksspiel-mit-mehrwertdiensten.html höchst interessant, denn da kannst du schon mal abschätzen, dass das, was du vorhast, ein Glücksspiel wird, sobald du Geld für die Teilnahme nimmst. Das setzt dir die Grenze für deine minderjährigen Teilnehmer, die dürfen das nämlich nicht, soweit ich weiss.

    Soweit ich sehen kann, ist das Buch Glücks- und Gewinnspielrecht sehr gute Lektüre zum Thema.

    Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.

    File Griese,

    Stonie

    --
    It's no good you trying to sit on the fence
    And hope that the trouble will pass
    'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
    1. Zunächst mal finde ich die Einführung von http://www.gluecksspiel-und-recht.de/gewinnspiel-gluecksspiel-mit-mehrwertdiensten.html höchst interessant, denn da kannst du schon mal abschätzen, dass das, was du vorhast, ein Glücksspiel wird, sobald du Geld für die Teilnahme nimmst. Das setzt dir die Grenze für deine minderjährigen Teilnehmer, die dürfen das nämlich nicht, soweit ich weiss.

      Besten Dank für die Antwort und die Links - die werde ich mir gleich anschauen.

      Naja für die Teilnahme selbst möchte ich keine Gebühr nehmen und auch das Spielen soll in den Grundfunktionen kostenlos sein. Lediglich wenn man anstatt einem Tipp zwei Tipps pro Spiel abgeben möchte, sollte ein kleiner Preis anfallen.

      Wie sieht das da mit dem Taschengeldgesetz bzw. der Regelung aus? Es handelt sich dabei ja um kleine Beiträge und um kein Abbo oder ähnliches.

    • Mitglied meiner Seite darf einen kostenlosen Tipp pro Spiel abgeben.

    Das ist ein Gewinnspiel und immer in Ordnung.

    • Zusätzlich ist ein Premiumtipp für sagen wir 50 Cent pro Spiel möglich um die Gewinnchancen zu erhöhen.

    Das riecht leicht anrüchig nach genehmigungspflichtigem Glücksspiel. Informiere dich beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde, alternativ bei dem Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens.

    Die einzige Möglichkeit, ungestraft mit Glücks- oder Gewinnspielen Geld einzunehmen, ist meines Erachtens nach die 0137-Masche, d.h. Teilnahme über eine kostenpflichtige Rufnummer. Dies gilt dann aber auch für alle Teilnehmer bzw. kein Teilnehmer hat höhere Chancen dadurch, dass er sein Lösungswort für 49 Cent pro Anruf in die Muschel brüllt anstatt es auf einer Postkarte einzuschicken.

    Vergleiche das mit anderen Anbietern: Lotteriegesellschaften dürfen seit einigen Monaten keine Lose mehr im Internet verkaufen, auf Versandhausgewinnspielkarten steht grundsätzlich im Kleingedruckten, dass die Teilnahme nicht von einer Bestellung und damit irgendwelchen Zahlungen an den Veranstalter abhängig ist.

    Jetzt würde ich gerne wissen wie das mit dem Teilnahmealter für das Gewinnspiel aussieht. Muss ich mir da bei den 14-jährigen Sorgen machen, generell und wegen dem Premiumtipp?

    Ich würde behaupten, dass für deinen Premiumtipp das gleiche gilt wie für Spielhallen und Wettbüros, Daddelautomaten in Kneipen und Losbuden auf der Straße: Kein Zugang für bzw. kein Verkauf an Kinder und Jugendliche.
    Und ich finde es davon abgesehen eh ein wenig daneben, diese Altersgruppen gegen Zahlung zur Teilnahme zu verleiten, auch wenn's "nur" 50 Cent sind.

    Sollte ich die Premium-Tippfunktion ab 18 Jahren gestatten bzw. die Volljährigkeit des Mitglieds per Checkbox bestätigen lassen?

    Unbedingt!!1 Diese Methode ist supermegasicher, es hat sich auch noch nie ein 14-Jähriger getraut, auf Pornoseiten auf "Ich bin 18 Jahre oder älter" zu klicken, denn das wäre ja gelogen …

    1. Okay besten Dank für die erste Aufklärung. Ich werde es ganz sicher machen und den ganzen Dienst komplett kostenlos anbieten als kleine Zusatzfunktion und einfach dafür ein wenig Werbung platzieren.

      Generell dürfen also auch 14-Jährige an kostenlosen Gewinnspielen teilnehmen - habe ich das richtig verstanden?

      1. Generell dürfen also auch 14-Jährige an kostenlosen Gewinnspielen teilnehmen - habe ich das richtig verstanden?

        Soweit ich weiß, ja. Der Knackpunkt an der ganzen Angelegenheit ist letztlich immer, ob dem Teilnehmer ein Schaden entstehen könnte, wobei davon ausgegangen wird, dass Minderjährige diesen Schaden (noch) nicht einschätzen können und deshalb besonderen gesetzlichen Schutzes bedürfen.
        Wenn aber kein Einsatz erforderlich ist, kann auch kein Schaden entstehen, insofern sollte die Teilnahme Minderjähriger unbedenklich sein.

    2. Das riecht leicht anrüchig nach genehmigungspflichtigem Glücksspiel. Informiere dich beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde, alternativ bei dem Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens.

      Noch eine Frage: Bei mir handelt es sich ja sogesehen um eine Sportwette ohne Geld-Einsatz. Ist diese dann auch genehmigungspflichtig?

      1. Noch eine Frage: Bei mir handelt es sich ja sogesehen um eine Sportwette ohne Geld-Einsatz. Ist diese dann auch genehmigungspflichtig?

        Dem Bahr'schen Artikel zufolge, auf den Stonie verwiesen hat, ist es wurscht, worum es geht, solange die Angelegenheit keine direkten oder indirekten Kosten für die Teilnehmer nach sich zieht. Faustregel: Wenn kostenpflichtig, dann genehmigungspflichtig. Daher Gewinnspiel > kostenlos > nicht genehmigungspflichtig.

        Aber bevor das ausartet: Falls du dir nicht sicher bist, wende dich besser doch an das Ordnungsamt oder einen Anwalt. Der Bahr ist übrigens ganz nett, wenn auch keiner, mit dem ich unbedingt einen trinken gehen würde - aber dazu ist ein Anwalt ja auch nicht gedacht. Eine telefonische Erstberatung kostet allerdings 120 €, inzwischen vielleicht etwas mehr.

  2. Hallo,

    • Mitglied meiner Seite darf einen kostenlosen Tipp pro Spiel abgeben.
    • Zusätzlich ist ein Premiumtipp für sagen wir 50 Cent pro Spiel möglich um die Gewinnchancen zu erhöhen.

    Am Ende denke ich an einen Geldgewinn, Sachgewinn oder Gewinn einer virtuellen Währung auf der Seite.

    Wie Stonie richtig bemerkt hat, wird es zu einem Glücksspiel, sobald Geldeinsätze getätigt werden und Geld- oder geldwerte Gewinne nach dem Zufallsprinzip winken.

    Glücksspiele sind IMHO zu recht verboten bzw. mindestens genehmigungspflichtig. Der Staat hat ein Monopol auf Glücksspiele (Zahlenlotto, staatl. Spielbanken usw.). Wenn es nach mir ginge, würde man gar keine Genehmigungen für private Veranstalter geben, auch nicht für Vereine oder Firmen.

    Denn eine Genehmigung zum Veranstalten eines Glücksspiels ist wie eine Lizenz zum Geld Drucken. Es läuft immer nach dem gleichen Schema: Man behalte die Hälfte aller Einsätze (so z.B. beim dt. Zahlenlotto) und verteile den Rest nach dem Zufallsprinzip an mehr oder weniger viele glückliche Gewinner - fertig. Null eigenes Risiko, aber immer garantierter Profit, und daher äußerst verwerflich und sittenwidrig.

    Mir wird jedesmal fast schlecht, wenn ich zufällig auf so ein Glücksspiel im Fernsehen zappe: Es wird eine einfache Aufgabe gestellt und man soll anrufen (natürlich für x Cents pro Minute). Wenn man Glück hat und durchgeschaltet wird und die Lösung nennt, gewinnt man. Wenn die Veranstalter finden, dass sie jetzt genug über die teuren Telefonnummern eingenommen haben, schalten sie jemanden durch, aber leider, leider, ist seine Lösung dann doch falsch, weil die Aufgabe so undurchsichtig gestellt ist, dass es viele mögliche Lösungen gibt, und bevor nicht alle genannt wurden, bis auf die letzte mögliche, gewinnt auch niemand. HimmelHerrgottKruzifixiSternenSakramentaberauch! Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der sein Geld auf ehrliche Weise verdient. Es ist mir schleierhaft, warum sowas genehmigt wird. In der Schweiz hat man diese Spiele kurzerhand verboten, die Konten der Betreiber eingefroren. Recht so!

    Auch im online-Rollenspiel "Second Life" (aus den USA) hat man 2007 die Glücksspiele verboten und zwar deshalb, weil das virtuelle Geld in reale Dollars umtauschbar ist, so dass es de facto kein rein virtuelles Geld ist. Es soll sogar schon echte Dollar-Millionäre geben, die ihr Vermögen im "Second Life" gemacht haben...

    So, das musste ich jetzt mal (wieder) loswerden...

    Gruß, Don P

    1. n'Abend!

      Wie Stonie richtig bemerkt hat, wird es zu einem Glücksspiel, sobald Geldeinsätze getätigt werden und Geld- oder geldwerte Gewinne nach dem Zufallsprinzip winken.

      der juristische Begriff "Glücksspiel" ist IMHO ganz blöd gewählt. Denn ein Glücksspiel (ein Spiel, dessen Ausgang Glückssache ist) ist es doch auch schon ohne einen Einsatz.

      Glücksspiele sind IMHO zu recht verboten bzw. mindestens genehmigungspflichtig. Der Staat hat ein Monopol auf Glücksspiele (Zahlenlotto, staatl. Spielbanken usw.). Wenn es nach mir ginge, würde man gar keine Genehmigungen für private Veranstalter geben, auch nicht für Vereine oder Firmen.

      Wenn es nach mir ginge, hätte entweder niemand (also auch nicht der Staat) oder jeder die Genehmigung für solche Glücksspiele.

      Denn eine Genehmigung zum Veranstalten eines Glücksspiels ist wie eine Lizenz zum Geld Drucken.

      Eben drum. Dann also gleiches Recht für alle.

      So long,
       Martin

      --
      Alleine sind wir stark ...
      gemeinsam sind wir unausstehlich!