Gobo: Gewinnspiele

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Noch eine Frage: Bei mir handelt es sich ja sogesehen um eine Sportwette ohne Geld-Einsatz. Ist diese dann auch genehmigungspflichtig?

Dem Bahr'schen Artikel zufolge, auf den Stonie verwiesen hat, ist es wurscht, worum es geht, solange die Angelegenheit keine direkten oder indirekten Kosten für die Teilnehmer nach sich zieht. Faustregel: Wenn kostenpflichtig, dann genehmigungspflichtig. Daher Gewinnspiel > kostenlos > nicht genehmigungspflichtig.

Aber bevor das ausartet: Falls du dir nicht sicher bist, wende dich besser doch an das Ordnungsamt oder einen Anwalt. Der Bahr ist übrigens ganz nett, wenn auch keiner, mit dem ich unbedingt einen trinken gehen würde - aber dazu ist ein Anwalt ja auch nicht gedacht. Eine telefonische Erstberatung kostet allerdings 120 €, inzwischen vielleicht etwas mehr.