Nun kommt mal wieder runter!
:-)
Wohl aber kann er kennzeichenrechtlichen Gesetzen unterliegen, siehe Markenrecht. Einen Markennamen zu etwas anderem als zur Bezeichnung der Markenartikel zu verwenden, insbesondere um Artikel zu bezeichnen, die den Markenartikeln nur ähneln, es aber nicht sind, ist unbedingt zu unterlassen. Du kannst problemlos auf einer Webseite von Adidas-, Puma-, Nike- oder Reebok-Sportschuhen sprechen, wenn du diese Markenturnschuhe meinst. Du darfst diese Markennamen aber nicht verwenden, um deine ebay-Auktion von No-Name-Turnschuhen mit dem Text "sieht so aus wie von $Markenname" zu betexten.
Ich könnte also problemlos Schulnamen für eine Webseite nutzen und eigentlich auch Werbung machen in Form von "Finde Deine Schulfreunde.."
Grüße