dr.colossos: Copyright von Grafiken

Hi,

ich schreibe eine Anwendung (HTML Frontend) und habe darin Fenster die je nach User-Einstellung verschiedene Skins haben koennen, z.B. gibt's de einen WinXP-Look und einen MacOS-Look u.a.m.

D.h. Icons zum schliessen, minimieren, maximieren etc. sehen genauso aus wie die jeweiligen Icons in den jeweiligen Betriebssystemen (z.B. rotes Button mit weisem Kreuz in WinXP-Skin, defacto eine 1:1 Kopie).

Ist sowas rechtlich bedenklich?

Besten Dank und schoene Gruesse

  1. Hallo dr.colossos!

    D.h. Icons zum schliessen, minimieren, maximieren etc. sehen genauso aus wie die jeweiligen Icons in den jeweiligen Betriebssystemen (z.B. rotes Button mit weisem Kreuz in WinXP-Skin, defacto eine 1:1 Kopie).
    Ist sowas rechtlich bedenklich?

    Zunächst bin ich kein Rechtsexperte, das folgende stellt lediglich meine Meinung dar.

    Ich denke, solange die Icons nicht mißbraucht werden (z.B. Klick auf »Start« öffnet eine Pornoseite, oder andere Funktionen werden aufgerufen, welche das Icon sozusagen zweckentfremden), werden die Hersteller von Betriebssystemen nichts diese Art kostenloser Werbung einzuwenden haben.

    Schließlich sind genug Windows-Icons auf Webseiten zu sehen, auch die Mac-Leuchtdioden sind zuhauf zu finden.

    Das heißt natürlich lange nicht, dass irgendwann in der Zukunft die Inhaber solcher Seiten angemahnt werden...

    Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
    Patrick

    --

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    Nichts ist unmöglich? Doch!
    Heute schon gegökt?
    1. Hi,

      Danke fuer die hilfreichen Antworten ... evtl. kann ich mich ja auch mal an eine MS-Vertretung wenden ...

      Zweckentfremdet habe ich die Icons natuerlich nicht, es soll genau das Gegenteil bewirken, und zwar, dass sich der User sofort "zu Hause" fuehlt.

      Ueber weitere Meinungen freu ich mich ...

      Danke
      Servus

      1. Hallo!

        Na, wenn der Anwedner sich wie zuhause fuehlen soll, ist vielleicht das hier interessant fuer dich: http://de.selfhtml.org/css/formate/wertzuweisung.htm#farben@title=Systemfarben

        1. Hi,

          Na, wenn der Anwedner sich wie zuhause fuehlen soll, ist vielleicht das hier interessant fuer dich: http://de.selfhtml.org/css/formate/wertzuweisung.htm#farben@title=Systemfarben

          Danke, das kannte ich in der Tat noch nicht ... ist das ein oder andere auch sicher hilfreich.

          Danke!

  2. D.h. Icons zum schliessen, minimieren, maximieren etc. sehen genauso aus wie die jeweiligen Icons in den jeweiligen Betriebssystemen (z.B. rotes Button mit weisem Kreuz in WinXP-Skin, defacto eine 1:1 Kopie).

    Oh, ein weises Kreuz? Oder ist es doch nur weiß? ;->

    Ist sowas rechtlich bedenklich?

    Das Urheberrecht gilt erst ab einer bestimmten Schöpfungshöhe. Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob die für diese lütten Dinger schon gegeben ist. Aber wie das so ist: im Zweifelsfall klärt das Gericht.

    1. Hi,

      im Zweifelsfall klärt das Gericht.

      Was es AFAIK für "Simpel-Icons" bereits getan hat: nicht schutzfähig.

      Gruß, Cybaer

      --
      Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
      Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
  3. Hi

    Icons unterliegen dem Urheberrecht, allerdings handhaben Großunternehmen wie MS oder Apple eine Verletzung desselben relativ lax, AFAIK.

    Runterscrollen zu "Microsoft Product Icons":

    http://www.microsoft.com/about/legal/permissions/default.mspx

    HTH
    Uwe
    Portland, Oregon

    1. Hallo uwe!

      Runterscrollen zu "Microsoft Product Icons":

      Wieso runterscrollen:

      Man kann es auch direkt verlinken...

      ;P

      Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
      Patrick

      --

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      Nichts ist unmöglich? Doch!
      Heute schon gegökt?
      1. Hi Patrick

        Wieso runterscrollen:

        'n bißchen körperliche Ertüchtigung wollte ich dem Fragesteller dann doch noch lassen... <g>

        Viele Grüße
        Uwe
        Portland, Oregon

    2. Hi,

      Icons unterliegen dem Urheberrecht,

      sofern sie überdurchschnittlich komplexe Icons sind. "Kleinkram", der jeder Normal-User mal eben mit seinem Grafikprogramm selbst basteln kann, gehören nicht dazu. Man kann sie also problemlos nutzen (zumindest in Deutschland, wo das UrhG und die Rechtsprechung so sind wie sie sind).

      Gruß, Cybaer

      --
      Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
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      1. Hi Cybaer

        "Kleinkram", der jeder Normal-User mal eben mit seinem Grafikprogramm selbst basteln kann, gehören nicht dazu.

        Interessant, danke für den Hinweis. Kannst du mir eine Quelle dazu nennen?

        Gruß
        Uwe
        Portland, Oregon

        1. Hallo Uwe,

          "Kleinkram", der jeder Normal-User mal eben mit seinem Grafikprogramm selbst basteln kann, gehören nicht dazu.

          Interessant, danke für den Hinweis. Kannst du mir eine Quelle dazu nennen?

          Die erste Primärquelle, die irgendwie mit dem Thema verwandt ist: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050126_1bvr157102.html

          | Landgericht und Oberlandesgericht verneinten urheberrechtliche
          | Schutzansprüche des Beschwerdeführers. Der Zeichnung fehle es an der nach
          | der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG
          | erforderlichen Schöpfungshöhe. Das "Laufende Auge" erfülle nicht das
          | Kriterium einer deutlich überragenden Gestaltungsleistung, wie es bei
          | Werken der angewandten Kunst für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit
          | Voraussetzung sei. Dass es gelungen, originell, einprägsam und ansprechend
          | sei, reiche hierfür nicht aus. Dem stünden weder die Eigentumsgarantie des
          | Art. 14 GG noch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG entgegen. Dem
          | Schöpfer und Nutzer von Gestaltungsleistungen der vorliegenden Art stelle
          | das Gesetz die Möglichkeit zur Verfügung, durch die Eintragung in das
          | Geschmacksmusterregister eine absolute Rechtsposition zu erhalten.

          Zusammengefasst: Person A hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil Person B eine Grafik von Person A verwendet hat und keinen Urheberrechtsanspruch auf Grund mangelnder Schöpfungshöhe anerkannt hat (und somit Person A nichts gezahlt hat). Landgericht und Oberlandesgericht haben sich auf die Seite der Person B gestellt. Die Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls abgewiesen (teils weil formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren, teils weil die Klage keinen Erfolg gehabt hätte - kannst Dich ja durch das Juristendeutsch der Entscheidung quälen, wenn Du willst), also hat sogar das oberste Gericht hier in Deutschland bestätigt, dass bestimmte Werke nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wenn Person A hätte verhindern wollen, das Person B das Bild verwendet, hätte Person A das Bild als Geschmacksmuster (lies: Marke) anmelden müssen, was aber erst einmal nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat (und Microsoft hat die Windows-Fensterdekorationen, um die es hier ging, soweit ich weiß NICHT als Marke eintragen lassen).

          Viele Grüße,
          Christian

          1. Hallo Christian

            Vielen Dank!

            Gruß
            Uwe
            Portland, Oregon

  4. Hi,

    ich schreibe eine Anwendung (HTML Frontend) und habe darin Fenster die je nach User-Einstellung verschiedene Skins haben koennen, z.B. gibt's de einen WinXP-Look und einen MacOS-Look u.a.m.

    Viel Spaß! :-)

    Und wenn Du fertig bist, dann meld dich doch bitte mal. Denn daranhätte ich auch Interesse (s. http://Coding.binon.net/TOS1, http://Coding.binon.net/TOS4, http://Coding.binon.net/Win95, ... ;))!

    Gruß, Cybaer

    --
    Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
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