frankx: abmalen erlaubt oder nicht

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Hellihello

Im konkreten Fall kann man natürlich nichts sagen (und Rechtsberatung gibt's beim Anwalt), aber prinzipiell: Abschreiben darfst Du auch z.B. ein Buch (kopieren i.d.R. übrigens nicht). Aber nur für *dich*! Das Abgeschriebene darf immer noch nicht veröffentlicht werden.

Naja, Du kannst aber aus drei oder vier aktuellen Artikeln u.U. einen eigenen Zusammenschreiben, wenn es dabei um ein Abbild der Wirklichkeit geht (Nachrichten) und das Problem der Rechteinhaber wird u.U. sein, Dir das nachzuweisen.

Das "Problem" ist ja, dass durch ein Abbilden der Wirklichkeit nicht etwa ein Recht an der Wirklichkeit selbst abgeleitet werden kann. Somit muss der Rechteinhaber eben auch nachweisen, dass da nicht etwa eine weitere Abbildung zB. von Straßenzügen vorliegt, sondern eine Kopie der eigenen Abbildung von Straßenzügen.

Dank und Gruß,

frankx

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