Heute Ausnahmsweiße Anonym: Krankschreibung, Spaziergänge, Einkaufen

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Hallo,

heute mal Ausnahmsweiße anonym, Kollege könnte mitlesen.

Ich bin vor kurzem operiert worden und bin deswegen noch bis zum 15. Februar krankgeschrieben (längeres Sitzen fällt noch schwer, da dabei die OP-Wunde/Narbe eingeklemmt wird, bin also auch zumindeßt jetzt nicht voll arbeitsfähig).

Laut Arzt soll ich Spaziergänge machen (damit der Kreislauf nicht in den Keller sackt, die Bauchdecke beweglich bleibt us.w.), und diese Spazierungen sollen im Laufe der Zeit länger werden.

Darf ich diese Spaziergänge (die ja ärztlich angeordnet sind) nutzen, um einzukaufen?
Für Lebensmittel seh ich da kein Problem - als Single muss ich ja sowieso einkaufen, sonst verhunger ich, kann ja keiner von mir erwarten, daß ich für 3 Wochen Lebensmittel gepunkert hab, was ja gerade bei Frischen Sachen auch gar nicht geht ;-)

Aber darf ich die Spaziergänge z.B. auch ins/durchs Möbelhaus unternehmen?
Oder zur Anzugs-Schneiderei, um mir einen neuen Anzug zu holen?
Oder ins "Ich bin doch nicht geil - Geiz ist blöd"-Elektrogeschäft?

Wenn ja, gilt dass auch noch, wenn ich bis zum Möbelhaus/Bekleidungsgeschäft erstmal ein paar Stationen mit der U-Bahn fahren muß, weils zu Fuss zu weit währe?

Was haltet ihr von Solchen miesbrauchten Spazierungen?
Ist das Rechtlich ok? Und wenn ja, ist das auch Moralisch vertredbar?

Danke,
Heute Ausnahmsweiße Anonym