Moin.
Zu deutsch, wenn das o.g. Feature nicht existiert, darf nicht einfach ein Modul drangepappt werden, um das zu bewerkstelligen, oder?
Bei privater/firmeninterner Nutzung ein klares *doch, darf es*. Erst bei Weiterverbreitung des modifizierten Programms greifen die Bedingungen der GPL/LGPL (siehe dazu auch meine andere Nachricht, Wikipedia oder die GPL selbst.
Christoph
PS: Man korrigiere mich bitte, falls ich Müll verzapft haben sollte ;)