Denis: Abgaben an Künstlersozialkasse

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"Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten," sind zur Abgabe verpflichtet.

Du als Freiberufler musst keine Abgaben leisten. Du gehörst ja zur Gruppe derer, die von der KSK profitieren. Eher wäre dein Kunde zu einer Abgabe verpflichtet, wenn er zur Gruppe der o. g. Unternehmen gehört.

Viele Grüße
Denis