ChrisB: Strafbar durch bereitstellung von FTP-Server?

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Hi,

Darauf, dass es dich erst mal nichts angeht, was jemand mit Web-/FTP-Speicherplatz, den du ihm zur Verfuegung stellst, anfaengt.

Das mag Deine Umgangsweise sein, wenn Du etwas verleihst. Ein allgemein gültiger Grundsatz ist das m.E. nicht. Mich interessiert schon, was jemand mit meinem Eigentum macht oder machen will, besonders dann wenn ich (wie die oP) befürchte, dass dabei im Zweifel mein Leumund in den Dreck gezogen werden könnte.

Wenn du also dein Wochenendhaeuschen einem Freund zur Verfuegung stellst - dann laesst du dort im Schlafzimmer die ganze Zeit eine Kamera mitlaufen und schaust es dir anschliessend an - um sicherzustellen, dass der da nichts ungesetzliches gemacht hat ...?

MfG ChrisB