Ach so ist ja gar kein Verein.
Es müßte aber alles irgendwo im TMG stehen, also bei einer Tanz-
gruppe, die keinerlei Geld verdient, muß man glaube ich kein Impressum angeben...
Neben einer Kennzeichnungspflicht gilt es aber noch andere rechtliche
Dinge zu beachten: Zum Beispiel ob Markennamensrechte Dritter ver-
letzt werden oder ob Copyrights von Bildern oder Sounds Dritter
verletzt werden.
Was viele auch oft außer Acht lassen: Das Gesetz ändert sich ständig.
Deshalb muß man in regelmäßigen Abständen die eigene Website da-
raufhin überprüfen.