Hallo,
du darfst jeden schrott von youtube haben, der legal ist (der in erster lienie bei youtube veröffentlich werden darf). sonst nennt sich das digitale hehlerei :)
Zwar darf man von YouTube alles herunterladen und selbst konvertieren (es macht dabei übrigens keinen Unterschied, ob die Videos legal oder illegal eingestellt wurden - im Fall eines "illegalen" Videos, wo also keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, macht sich IMO nur der Einsteller, nicht aber der Konsument strafbar).
Wer aber einen Dienst zum Konvertieren anbietet, bietet in gewisser Weise damit selbst Content an - ob der Eigentümer des Rechtes am Content dann YouTube, der YouTube-Einsteller oder (weil schon das Einstellen bei YouTube illegal war) der Urheber des urpsünglichen Bildmaterials ist, ist unerheblich, jedenfalls ist eine Konvertierung in gewisser Weise eine Verbreitung OHNE Zustimmung des Rechteinhabers und somit NICHT LEGAL.
Freilich könnte man argumentieren, dass man nicht den Content selbst, sondern lediglich die Dienstleistung des Konvertierens übers Netz anbietet - dagegen ist nichts einzuwenden. Es müsste dann aber sicher gestellt sein, dass der konvertierte Inhalt nur von der Person abrufbar ist, die den "Auftrag" zur Konvertierung erteilt hat, wie es z.b. bei Online-Videorecordern durch entsprechende Verschlüsselungen gewährleistet wird, die nur für die User entschlüsselbar sind (bzw. sein sollten), die den Inhalt angefordert haben.
Ich bin kein Rechtsexperte und kenne auch die Nutzungsbedingungen von YouTube nicht genau (es könnte z.b. sein, dass das Anbieten einer Konvertierungs-Dienstleistung explizit durch die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen wird) - ich denke aber, es ist ein recht dünnes Eis, auf dem man sich bewegt.
Jörg Peschke