dedlfix: Sind Video-Download-Dienste legal?

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echo $begrüßung;

Du scheinst dich mit dem Thema recht gut auszukennen? Machst du das beruflich? (Juristerei meine ich)

Nein, ich bin nur interessierter Laie, lese den einen oder anderen Artikel dazu in der c't und auch schon mal im Gesetzbuch nach, wenn es sich ergibt oder sein muss.

Zu der Weiterverbreitung/Speicherung hätte ich gerrne ein paar Beweise wenn du etwas parat hast.
Das mit dem Speichern lasse ich mir vielleicht noch einreden;) Aber die Sache mit der Weiterverbreitung muss dem Verbreitenden meinder Meinung nach gestattet werden und ist ansonnsten verboten.

Grundlage ist für Deutschland das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Dieses Gesetz spricht im Grundsatz kein Verbot aus. Vielmehr räumt es dem Urheber das alleinige Recht ein, sein Werk zu verwerten (§ 15), insbesondere auch über die Verbreitung und Vervielfältigung zu bestimmen. Damit wäre im Wesentlichen schon alles geklärt. (Eine kühne Behauptung, umfasst das Gesetz doch noch ungefähr 200 weitere Paragraphen (jeden Buchstabenparagraphen einzeln gezählt).) Es ist also nicht gestattet, ohne den Willen des Urhebers dessen Werke zu verbreiten. Und eigentlich finde ich dann auch §96 (1) überflüssig, der explizit nochmal verbietet, rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke zu verbreiten.

Wenn ich auf meiner Seite Bilder habe, kann diese ja auch jeder ansehen, werden auf jedem Rechner gespeichert, der die Seite aufruft.

Solch eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung ist gemäß §44a erlaubt.

Nur der, der sie weiterverbreitet oder auf seiner eigenen Seite nutzt kann trotzdem dafür verklagt werden....wieso sollte das bei Videos anders sein?

Ist es nicht, nur gibt es, wie gesagt, keinen Unterschied zwischen Download und Stream.

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