Ehm, um ehrlich zu sein habe ich ihm geraten einen Behelf über einen Flashplayer zu wählen, BEVOR ihr beide das getan habt. Von euch wurde nur ein Beispiel genannt, das man sich sehr schnell ergoogelt hat.
Und natürlich darf man Musik auf Webseiten verwenden, nur dass sie in 99% aller Fälle nervt und zwar nicht nur die Besucher. Der Bereitsteller darf sich früher oder später nämlich mit diesem Verein herumschlagen, der für keinen Zweck ein Auge zudrückt, so traurig der Bereitstellungsgrund auch ist: http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/praesentationsinhalte/
PS: Ja, die Strafgebühren sind deutlich höher als die der Tariftabelle
In harschem Ton grüßt,
Rafael