Samoht: Freiberufler - Rechnung & Fragen

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Gudn!

Für das Impressum ist keine Beantragung einer Umsatzsteuer-ID erforderlich. Es ist auch nicht notwendig, als Ersatz die Steuernummer anzugeben. Wenn man keine Umsatzsteuer-ID hat, bleibt die im Impressum weg und gut ist.

Hab tatsächlich zwei Sachen ein wenig verdreht.
Die normale Steuernummer muss nicht ins Impressum, allerdings _muss_ die USt-IdNr. rein - sofern vorhanden, sonst kann abgemahnt werden.

Es gibt (soweit mir bekannt ist) keine Pflicht, die Steuernummer anderswo als auf Rechnungen und im Verkehr mit dem Finanzamt anzugeben.

Das war mein Hauptanliegen nach dem Posting von Teufelchen ("Nein, deine Steuernummer geht niemanden etwas an"). Eine von beiden Steuernummern muss auf die Rechnung drauf.

Ich habe die Regel fürs Impressum fälschlicherweise auf die Rechnungsstellung übertragen. Hier bleibt es dem Rechnungssteller überlassen welche Nummer er angibt. Allerdings würde ich jederzeit der USt-IdNr. den Vorzug geben.

Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht

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